Trennung
Eine Trennung ist ein Erlebnis im Leben, das sehr große Gegensätze zwischen Menschen hervorbringen kann. Die tiefe Freundschaft und Liebe des früheren Ehepartners/der früheren Ehepartnerin oder des Partners/der Partnerin kann in einem Augenblick in Hass oder Rachenbegier verwandelt werden. Nicht selten werden Verwandte, Freunde und Kollegen/-innen in den Konflikt einbezogen und „wählen Seite”. Eine Person, bei der die Bitterkeit über die Trennung über Hand nimmt, kann sowohl unnötige finanziellen Kosten als auch psychisches Leiden für die Involvierten verursachen.
Wir haben große Erfahrung mit solchen Situationen und können Sie schnell vertreten, beispielsweise mit Anforderung auf Recht zum gemeinsamen Wohnsitz, Kontaktverbot, zwangsmäßige Gütertrennung usw.
Unser vorrangiges Ziel ist, wenn es Voraussetzungen gibt, die Parteien dazu zu bringen, freiwillige Vereinbarungen zu erkennen und zu erreichen. Dazu untersuchen wir zuerst die Möglichkeit, beide Parteien zu treffen, damit wir die rechtliche Lage klären können, und unsere Hilfe mit dem Errichten von Gütertrennungsvertrag, Beratung von Übernehmen oder Verkaufs des gemeinsamen Wohnsitz und alles Praktisches, was leicht zu Konflikten während eines Trennungsprozesses führen kann, anzubieten.
Wir verpflichten uns und sind gutgeheißen für Aufträge als Gütertrennungsvertreter, als Vertreter in sowohl rechtsbehilflichen- als auch in rechtsschützenden Angelegenheiten.