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Member of the Swedish Bar AssociationWinblad & Jeanlo
Notarius Publicus Västervik

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Notarius publicus

Notarius publicus

Ingemar Jeanlo ist vom Landkreisverwaltungsrat als Notarius Publicus in Västerviks und Vimmerbys Gemeinden ernannt worden.

Notarius Publicus ist Latein und bedeutet öffentlichen Sekretär. Als solcher hilft Herr Jeanlo Ihnen unter anderem mit Apostille (sehen Sie bitte unten) und Beglaubigungen der Unterschrift auf Vollmächte, Kopien von Firmendokumenten, Adoptionsdokumente usw.

Im Auftrag als Notarius Publicus sind auch Überwachung und Ausstellung von Bescheinigungen bei Verteilung in öffentlichen Auftragswesen, Öffnung von Bankschließfächern in Abwesenheit der Besitzer, und vieles mehr, eingeschlossen.

Apostille 

Gemäß einer internationalen Vereinbarung kann eine Apostille auf Dokumente, die in einem anderen Konventionsland aufgezeigt werden sollen, ausgestellt werden. Wenn ein Dokument einen Apostille-Stempel bekommen hat, ist es von jeder Form von Authentifizierung befreit. Das bedeutet, dass es normalerweise kein anderes Gutheißen von der Ausländischen Botschaft gefordert wird. In Schweden sind es seit 1. Januar 2005 nur Notarius Publicus, die Apostillen ausstellen.

Beispiele von Dokumenten, die sofort eine Apostille erhalten können:

  • Dokumente von staatlichen Behörden ausgestellt worden (z.B. Finanzamt, Unternehmensamt, Verkehrsamt, Arzneimittelamt und Socizalbehörde)
  • Indexauszüge (z.B. Identitätsnachweis und Auszug von dem Polizeibelastungsindex)
  • Gerichtsdokumente (z.B. Ehetrennung vom Landgericht)
  • Zeugnisse oder Bescheinigungen von Universitäten, Hochschulen und Gemeindeschulen (jedoch nicht Freie Schulen)
  • Dokumente , die vom Notarius Publicus unterzeichnet worden
  • Dokumente, die von der schwedischen Handelskammer unterzeichnet worden
  • Übersetzungen, die von einem autorisierter Übersetzer gemacht worden (das Kammerkollegium)
  • Auszüge aus Geburts- und Ehebuch

Jedes Dokument, das mit einer Apostille ausgestattet werden soll, muss mit folgendes versehen sein:

  • Stempel in Original mit Behördenamen von der ausstellenden Behörde
  • Unterschrift und Name in Blockschrift von der Person, die das Dokument mit Stempel versehen hat
  • Die Position dieser Person bei der Behörde

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